Rechtsberatung in Ingolstadt: Ihr Anwalt für Verkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht und Verkehrsunfälle

Die Aufgabenbereiche eines Anwalts im Verkehrsrecht bzw. Straßenverkehrsrecht erstrecken sich auf das gesamte Verkehrszivilrecht, die Gebiete der (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten und (Verkehrs-) Straftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.

Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig bei:

  • der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Fahrzeugschäden, insbesondere konkrete Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung, merkantiler Minderwert, Sachverständigenkosten, Korrespondenz mit der finanzierenden Bank, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden, insbesondere Bemessung des Schmerzensgeldes, Erwerbsschaden, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden
  • Abwicklung und Durchsetzung eines Kaskoschadens mit der eigenen Kaskoversicherung, z.B. nach selbstverschuldetem Verkehrsunfall, Wildschaden oder Fahrzeugdiebstahl
  • Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach Erhalt eines Bußgeldbescheids z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstand, Rotlichtverstoß usw.
  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, insbesondere nach Fahrten unter Alkohol oder Drogen, nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten des mit der Regulierung des Schadens beauftragten Anwalts zu tragen hat.

Daher empfiehlt es sich, insbesondere nach einem unverschuldeten Unfall, unverzüglich einen Anwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu beauftragen, unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht.
So kann man sich nicht nur den Arbeitsaufwand ersparen, welcher mit der Regulierung der entstandenen Schäden verbunden ist, sondern auch sicherstellen, dass alle einem zustehenden Ansprüche auch geltend gemacht werden.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail